| Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Checklisten für den Übergang in Volljährigkeit und Ausbildung für junge Geflüchtete erschienen
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) hat gemeinsam mit der SchlaU-Schule in München und mit Unterstützung durch das bayrische IvAF-Netzwerk FiBA 2 – Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung Checklisten für den Übergang in Volljährigkeit und Ausbildung bei jungen Geflüchteten erstellt.
Bei jungen Geflüchteten stellt der 18. Geburtstag eine besondere verschärfende Rolle im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Kontext dar, weil mit Erreichen der Volljährigkeit der Minderjährigenschutz entfällt. Auch das Ende der Jugendhilfe stellt für junge Geflüchtete einen besonderen Einschnitt dar, da sie ab diesem Zeitpunkt vollständig dem asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelsystem unterliegen. Ihre materielle Versorgung und Unterbringung hängt primär von ihrem Aufenthaltstitel ab, genauso wie die Frage, wo sie leben dürfen und ob sie einer Beschäftigung, einem Studium odereiner Ausbildung nachgehen dürfen.