| Aktuell, Besonders Schutzbedürftige Gemeinsame Forderungen des Netzwerks Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – NRW an die künftige Landesregierung
Ein sehr hoher Anteil der in Deutschland schutzsuchenden Menschen hat Gewalt erlebt und infolge der hochbelastenden Erfahrungen eine Traumafolgestörung entwickelt. Nach einer umfassenden Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK vom Oktober 2018 zeigen mehr als 44% der Befragten gesundheitliche Probleme, vorwiegend psychische Störungen. Die Prävalenzrate für eine Posttraumatische Belastungsstörung liegt in einer Metanalyse deutscher Studien zwischen 16 und 55% (Schröder et al., 2018, Quellenangabe im Anhang). Trotz dieser schwerwiegenden gesundheitlichen Belastungen kommen nur ca. 2% der Geflüchteten in der medizinischen Regelversorgung und in psychotherapeutischer Behandlung an (Bozorgmehr et al., 2016, Quellenangabe im Anhang). Die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) in NRW ergänzen mit ihren Angeboten die Versorgungsmöglichkeiten, können aber mit den verfügbaren Ressourcen dem hohen psychosozialen Versorgungsbedarf nicht gerecht werden. Um die Versorgungslücke zu verringen und den Bedarfen der besonders schutzbedürften Gruppe der psychisch erkrankten Geflüchtete Folge zu leisten, bedarf es dringend struktureller und finanzieller Nachsteuerungen auf Landesebene.
Die PSZs in NRW richten daher gemeinsam vier zentrale Forderungen für die kommende Legislaturperiode an die zukünftige Landesregierung; Frühzeitige und systematische Identifizierung besonders schutzbedürftiger Gruppen in NRW, flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte, Langfristige und auskömmliche Finanzierung Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, Systematische Finanzierung von Sprachmittlung im Gesundheitswesen.
Das vollständige Forderungspapier finden Sie hier.