| Frauen und Familie Handlungsleitfaden: Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete
Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit München hat nach Auswertung diverser Rechtsgutachten und Rücksprache mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) einen Leitfaden erarbeitet, in dem deutlich wird, dass begleitete minderjährige Geflüchtete einen umfänglichen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen hätten.
Ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, erhält während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, obwohl Anspruch vorhanden wäre. Der Leitfaden richtet sich an Mitarbeitende vom ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst), BSA (Bezirkssozialarbeit), KSD (Kommunaler Sozialdienst), VMS (Vermittlungsstelle für Hilfen zur Erziehung), RSD (Regionaler sozialpädagogischer Dienst) und alle, die in der Asylsozialberatung arbeiten.
Im Leitfaden wird darüber hinaus deutlich gemacht, dass die "Hilfen für junge Volljährige" (18 bis zum 21. Lebensjahr(im Einzelfall 27.LJ)) gemäß § 41 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) auch für junge Menschen zu beantragen und bei vorliegendem sozialpädagogischem Hilfe-/Unterstützungsbedarf zu gewähren sind, die "erst" mit 18/19 Jahren in Deutschland einreisen.