Besonders Schutzbedürftige
Laut der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) besteht insbesondere für diese Personengruppen ein erhöhter Schutzbedarf: (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen (siehe hierzu auch Gesundheit), Schwangere und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Außerdem für Überlebende von Menschenhandel, Folter, Vergewaltigung und allen anderen Formen physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt.
Erhöhter Schutzbedarf bedeutet, dass die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet sind, die jeweils besonderen Bedürfnisse dieser vulnerablen und von Mehrfachdiskriminierungen betroffenen Menschen im Asylverfahren, in der Unterbringung und der Rehabilitation zu berücksichtigen.
Die materielle und medizinische Versorgung erfolgt im Rahmen von § 4 und § 6 des AsylbLG.
In dieser Kategorie finden Sie Beiträge und Informationen über besonders schutzbedürftige Flüchtlinge und Arbeitshilfen zum Umgang mit ihnen.
Zum Personenkreis besonders Schutzbedürftiger können auch queere Flüchtlinge zählen. Hierzu finden Sie unter dem Themenschwerpunkt Infopool LSBTIQ ausführliche Informationen.
Weiterführende Informationen zu den jeweiligen vulnerablen Gruppen bieten
- der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF)
- die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BaFF) sowie
- die Roadbox "Flucht und Behinderung" von Handicap International.
Informationen zum Thema Genitalbeschneidung bietet das Bildungsportal KUTAIRI.
Psychosoziale Beratungsangebote für Flüchtlinge sowie Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel finden Sie in unserem Netzheft.
Das Deutsche Rote Kreuz bietet eine Bundeskontaktstelle für Geflüchtete mit Behinderung und/oder Pflegebedürfdigkeit an. Hotline: +49 30 854 04 789 (Mo-Fr von 09-17 Uhr)