Besonders Schutzbedürftige

Laut der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) besteht insbesondere für diese Personengruppen ein erhöhter Schutzbedarf: (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen (siehe hierzu auch Gesundheit), Schwangere und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Außerdem für Überlebende von Menschenhandel, Folter, Vergewaltigung und allen anderen Formen physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt.

Erhöhter Schutzbedarf bedeutet, dass die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet sind, die jeweils besonderen Bedürfnisse dieser vulnerablen und von Mehrfachdiskriminierungen betroffenen Menschen im Asylverfahren, in der Unterbringung und der Rehabilitation zu berücksichtigen.
Die materielle und medizinische Versorgung erfolgt im Rahmen von § 4 und § 6 des AsylbLG.

In dieser Kategorie finden Sie Beiträge und Informationen über besonders schutzbedürftige Flüchtlinge und Arbeitshilfen zum Umgang mit ihnen.

Zum Personenkreis besonders Schutzbedürftiger können auch queere Flüchtlinge zählen. Hierzu finden Sie unter dem Themenschwerpunkt Infopool LSBTIQ ausführliche Informationen.

Weiterführende Informationen zu den jeweiligen vulnerablen Gruppen bieten

Informationen zum Thema Genitalbeschneidung bietet das Bildungsportal KUTAIRI.

Psychosoziale Beratungsangebote für Flüchtlinge sowie Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel finden Sie in unserem Netzheft.

Das Deutsche Rote Kreuz bietet eine Bundeskontaktstelle für Geflüchtete mit Behinderung und/oder Pflegebedürfdigkeit an. Hotline: +49 30 854 04 789 (Mo-Fr von 09-17 Uhr)


Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Broschüre "Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige"

UNHCR und der Informationsverbund Asyl und Migration haben eine Handreichung zum Thema "Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige" herausgegeben.
Die Handreichung möchte allen Personen, die sich mit der Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen befassen, Grundkenntnisse in asyl- und…

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Das Verwaltunggericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 17. Juni 2019 einer geflüchteten Tunesierin die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, die aufgrund einer drohenden gewaltsamen Zwangsverheiratung aus ihrem Heimatland geflohen war.
Die Klägerin beschrieb, dass sie und ihre Schwester mit zwei…

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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