| Frauen und Familie Informationen zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
Die Organisation Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau hat eine Informationsschrift über die neue Gesetzesänderung zur Bekämpfung von Kinderehen herausgegeben.
Das seit dem 22. Juli 2017 gültige Gesetz regelt u.a. die Voraussetzungen, unter denen Eheschließungen von Minderjährigen in Deutschland unwirksam werden bzw. aufgehoben werden können. Ebenso stellt es klar, dass verheiratete Minderjährige, die ohne sorgeberechtigte Eltern einreisen, als unbegleitete Minderjährige gelten und durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen sind, auch wenn sie von ihrem volljährigen "Ehegatten" begleitet werden.
Die Informationsschrift enthält neben einer Darstellung der Gesetzesänderungen auch Hintergrundinformationen sowie einen 10-Punkte-Plan für Hilfe und Unterstützung bei (drohender) Früh- oder Zwangsverheiratung.
Zur Informationsschrift:
"Das neue Gesetz gegen Frühehen: Wie muss das Gesetz in der Praxis angewandt werden“