| Traumatisierte Flüchtlinge Psychosozialer Versorgungsbericht "Flucht und Gewalt" des Bundesweite Arbeitsgemeinschaft des BAfF e.V.
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) hat einen neuen Versorgungsbericht vorgelegt, der mit Zahlen aus den Psychosozialen Zentren für das
Jahr 2020 die enorme Versorgungslücke und die Engpässe in den Strukturen aufzeigt.
Die Versorgung von schutzbedürftigen Geflüchteten ist eine moralische Verpflichtung, der Deutschland nicht gerecht wird.
Wie groß die Bereitschaft in Deutschland ist, Geflüchtete aufzunehmen, hat die Reaktion der Bevölkerung auf die humanitäre Krise, ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, gezeigt. In der Verteidigungs- und Außenpolitik haben wir einen Paradigmenwechsel gesehen. Notwendig ist ein solcher Paradigmenwechsel auch bezüglich der Verantwortung gegenüber Überlebenden von Krieg, Folter und Flucht allgemein.
Gesundheit ist ein Menschenrecht. Doch werden Menschen mit Fluchterfahrung häufig mit ihren Belastungen alleingelassen, obgleich zahlreiche völkerrechtliche Übereinkommen Deutschland verpflichten, bei Bedarf eine psychosoziale Begleitung und/oder therapeutische Behandlung bereitzustellen. Der Versorgungsbericht der BAfF mit Zahlen aus den Psychosozialen Zentren für das Jahr 2020 zeigt die enorme Versorgungslücke und die Engpässe in den Strukturen. So haben geflüchtete Menschen, die krank oder traumatisiert sind, teilweise keine Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit Folter, Verfolgung und Flucht aufzuarbeiten oder dies, über eine psychologische Stellungnahme abgesichert, im Asylprozess rechtlich geltend zu machen. Unser Versorgungsbericht zeigt, dass sowohl die Dokumentation durch Gutachten sowie die Aufarbeitung mit Hilfe professioneller Unterstützung vielen Menschen ve wehrt bleibt.