| Familienzusammenführung, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge EuGH-Urteil: Anerkannter Minderjähriger hat Recht auf Familienzusammenführung auch bei zwischenzeitlichem Eintreten der Volljährigkeit
Der Europäischer Gerichtshof stellt in einem Urteil vom 30.01.2024 fest, dass ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling, der als solcher anerkannt wurde, das Recht hat auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern, auch wenn er während des Verfahrens volljährig wird.
Hintergrund des Urteils ist ein konkreter Fall, in dem einem unbegleiteten minderjährigen Syrer in Österreich die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, jedoch die Anträge seiner Eltern und volljährigen Schwester auf Aufenthaltstitel abgelehnt wurden. Das Gerichtshof stellt klar, dass diese Ablehnung dem unbedingten Charakter des Rechts auf Familienzusammenführung widerspricht und die praktische Wirksamkeit der Richtlinie in Frage stellt.
Das vollständige Urteil finden Sie hier