| Aktuell, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Gemeinsames europäisches Asylsystem EGMR-Urteil: Rechtswidriges Verhalten Griechenlands: Asylsuchender Minderjähriger von den Behörden im Stich gelassen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt abermals Griechenland für seinen Umgang mit Migranten. In einer Entscheidung vom 23.01.2024 geben die Straßburger Richter einem aus Afghanistan stammenden Kläger recht, der als minderjähriger unbegleiteter Asylsuchender im Zeitraum von November 2018 bis Mai 2019 in Athen obdachlos war und, so das Urteil, "in einem Umfeld alleine auskommen musste, das für Minderjährige gänzlich ungeeignet ist", heißt es in einem Bericht der Süddeutschen zeitung vom 24. Januar 2024.
Er habe in "extremer materieller Armut gelebt, obwohl die griechischen Behörden verpflichtet waren, würdige materielle Umstände für ihn sicherzustellen".
Der Gerichtshof der Europäoschen Union räumte zwar in seinem Urteilsspruch ein, dass die griechischen Behörden vor komplexen Herausforderungen standen, "insbesondere angesichts der Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, die zu der Zeit ins Land kamen". Doch entbindet es einen Staat nicht von seinen Pflichten gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem es unter anderem heißt: Niemand darf "unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung" unterworfen werden.
Das Urteil des EGMRs finden Sie hier