| Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Länderübersicht zur Volljährigkeit
Insbesondere bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen spielt der Eintritt der Volljährigkeit eine entscheidende Rolle, da unter anderem zu diesem Zeitpunkt der „besondere Abschiebungsschutz“ endet. Die Volljährigkeit eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings bestimmt sich nach dem Recht des Herkunftsstaates. Das Volljährigkeitsalter variiert dabei zwischen 15 und 21 Jahren.
Angesichts einer Vielzahl von Nachfragen und Unsicherheiten, haben wir mit Hilfe verschiedener Quellen eine Übersicht zum gesetzlichen Volljährigkeitsalter in den Herkunftsländern erstellt. In der Übersicht finden Sie das Volljährigkeitsalter, soweit möglich die gesetzliche Grundlage im Herkunftsland, Rechtsprechung deutscher Gerichte zum jeweiligen Staat, sowie mögliche Besonderheiten oder Ausnahmen.
Trotz eingehender Recherche bleibt die Rechtslage in einigen Ländern ungeklärt. Die Richtigkeit der Angaben können wir nicht gewähren.
Die Länderübersicht (Stand 15.01.2019) als PDF-Datei finden Sie hier.