| Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Unterbringungssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW spitzt sich zu
Angesichts hoher Zahlen neuankommender unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umF) und einer sich zuspitzenden Lage in den Aufnahmeeinrichtungen hat sich das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration am 19. September 2022 mit einem Schreiben an die nordrhein-westfälischen Jugendämter gewandt.
Diese werden gebeten, ihre Anstrengungen zu beschleunigten Verteilverfahren von umF zu intensivieren und so die Haupteinreisejugendämter zu entlasten. Desweiteren wird auf ein gängiges Missverständnis der Regelungen zur Übergabe innerhalb der Monatsfrist im Sinne der §§ 42a Abs. 5 S. 1,42b Abs. 3 S. 1, 42b Abs. 4 Nr. 4 SGB VIII hingewiesen und die Rechtslage erläutert.
In einer Stellungnahme hat sich der Initiativkreis Flüchtlingsarbeit Bochum in diesem Zusammenhang zur Unterbringung von derzeit rund 90 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Turnhallen zu Wort gemeldet und gegenüber der Stadt Bochum Forderungen zur Beendigung dieses Zustandes formuliert.
Das Schreiben des MKFFI kann hier eingesehen werden.
Die Stellungnahme des Initiativkreis Flüchtlingsarbeit Bochum erhalten Sie hier.