| weitere vulnerable Gruppen Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht
Anbei erhalten Sie einen Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht (Stand: März 2022).
Vorwort:
Seit Jahrzehnten ist die Zuwanderung von Migrant*innen nach Deutschland eine Realität. Es sind Zuwanderergruppen, die aus EU-Staaten oder aus anderen Ländern einwandern, um eine Beschäftigung, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen oder aber als nachgezogene Familienangehörige nach Deutschland kommen. Geflüchtete sind aufgrund der Krisensituation in diversen Regionen der Welt inzwischen fester Bestandteil der Zugewanderten.
Die Lebenslage von Menschen, die einen Migrationshintergrund und eine Behinderung haben, ist in der Debatte um die richtigen Konzepte zu sozialer Versorgung und gesellschaftlicher Teilhabe bislang viel zu wenig thematisiert worden. Bis heute liegen keine verlässlichen Daten zur Zahl der in Deutschland lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und einer Behinderung vor, dies gilt auch für Geflüchtete. Zunehmend kommen jedoch aus der Praxis der Behinderten- sowie der Migrationssozialarbeit Problemanzeigen zu den Auswirkungen einer unzureichenden Versorgung und rechtlicher Ausschlüsse von Sozialleistungen sowie zu den Versorgungsbedarfen der verschiedenen Teilgruppen von Migrant- *innen in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion. Dabei zeigen sich erhebliche Informationsdefizite auf Seiten der Institutionen in den Feldern der Migrations- und Flüchtlingsarbeit sowie in der Behindertenhilfe, die überwiegend in voneinander getrennten Versorgungs- und Kooperationsstrukturen tätig sind.
Da der Zugang zu Leistungen für Migrant*innen sowie explizit auch für Geflüchtete im Schnittpunkt des Aufenthalts- und Rehabilitationsrechts geregelt ist, und somit Kenntnisse zu beiden Rechtsgebieten erforderlich sind, soll dieser Beratungsleitfaden den Einstieg in die Thematik erleichtern und einen Überblick über sozialrechtliche Leistungen für die verschiedenen Migrant*innengruppen ermöglichen. Denn Zugewanderte mit einer Behinderung – aus EU-Ländern oder sogenannten Drittstaaten – brauchen Unterstützung, damit Teilhaberechte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie Europäischer Richtlinien verbessert gewährt werden und Chancen - gleichheit gefördert wird.
Der Leitfaden wurde auf der Grundlage einer juristischen Expertise erarbeitet, die von der passage gGmbH und der Hamburger Universität herausgegeben wird.1 Die Expertise beinhaltet eine Zusammenfassung der komplexen Rechtslage und analysiert gesetzliche Ausschlüsse hinsichtlich des Personenkreises Migrant*innen sowie explizit auch Flüchtlinge und Asylsuchende. Die „Übersetzung“ der juristischen Erörterungen in Form dieser Arbeitshilfe soll dazu beitragen, die Beratung im Kontext der Migrationssozialarbeit sowie in der Behindertenhilfe zu fundieren und die zuständigen Stellen bei der Arbeit mit einer für sie „neuen“ Zielgruppe unterstützen.