| Aktuell, weitere vulnerable Gruppen, Aufenthaltsgestattung und Duldung, Gesundheit Schutz schwer­kranker Ausländer*innen verbessern

Der Deutsche Anwaltverein nimmt die derzeitigen Beratungen innerhalb der Ampelkoalition bezüglich eines weiteren migrationsrechtlichen Gesetzespaketes zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass eine Anpassung der Regelungen zum Nachweis von schwerwiegenden Erkrankungen von Ausländerinnen und Ausländern dringend geboten ist. Die Vorschriften zur Geltendmachung von Erkrankungen auf Duldungsebene (§ 60a Abs. 2c/d Aufenthaltsgesetz (AufenthG)) sowie auf der Ebene von Abschiebungsverboten (§ 60 Abs. 7 AufenthG) wurden in den zurückliegenden Legislaturperioden mehrfach verschärft und begegnen seither erheblichen rechtlichen Bedenken. Gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF) wurde von Mitgliedern des Gesetzgebungsausschusses Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins bereits im Jahr 2020 ein Vorschlag zur Reformierung der gesetzlichen Regelungen erarbeitet. Dieser soll mit der vorliegenden Stellungnahme näher erläutert werden.

Vorsorglich weist der Deutsche Anwaltverein darauf hin, dass in einem weiteren migrationsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren fachkundigen Institutionen genügend Zeit für Stellungnahmen bleiben muss. Die (bedauerlicherweise auch unter der Ampelkoalition fortgesetzte) Praxis, Stellungnahmen innerhalb weniger Tage anzufordern, ist scharf zu kritisieren und unbedingt zu beenden. Gesetzgeberische Entscheidungen zu sensiblen migrationsrechtlichen Themen sollten auf der Basis von fundierten Rückmeldungen aus der Wissenschaft und Praxis erfolgen. Für derartige Rückmeldungen werden typischerweise mehr als nur einige wenige Tage benötigt. In einem Gesetzgebungsverfahren zu gesundheitsbezogenen Fragen sind insbesondere die Interessenverbände der Ärztinnen und Ärzte angemessen zu beteiligen.

 

Zurück zu "weitere vulnerable Gruppen"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: