| Aktuell, Aufenthalt BGH: Adoption von Flüchtlingen
In einem Urteil vom 25.08.2021 folgerte der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 442/18), dass für eine Adoption von Flüchtlingen deren Identität geklärt sein muss. Zusätzlich werde für die Adoption einer volljährigen Person eine „sittliche Rechtfertigung“ der Adoption gefordert, wonach ein enges persönliches Verhältnis vergleichend zu einer Eltern-Kind-Beziehung bestehen muss.
Das vollständige Urteil des BGH im Falle eines afghanischen Flüchtlings finden Sie hier.