| Abschiebungshaft BGH zur Zurückweisungshaft
Anbei finden Sie einen Beschluss des Bundesgerichtshof vom 12. April 2018. Im Zurückweisungshaftverfahren müsse (anders als im Zurückschiebungshaftverfahren) nicht aufgeklärt werden, ob der Betroffenen nicht ggf. ein Aufenthaltsrecht aufgrund eines (noch) laufenden Asylverfahrens habe.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.