| Dublin-Verordnung Artikel in der "Welt" zum Dublin-Abkommen: enge Zeitfenster für Überstellungen
Die Welt berichtete am 27. Februar 2025 über bürokratische Hürden bei Dublin-Überstellungen:
“Viele Asylbewerber, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland gekommen sind, bleiben. Erschwert werden die sogenannten Dublin-Überstellungen durch bürokratische Hürden. In den EU-Ländern gelten enge Stundenpläne. Das Dublin-Abkommen soll in der Europäischen Union die Aufnahme von Asylbewerbern regeln. Doch Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zeigen immer wieder: Die Regelung funktioniert für Deutschland kaum.”
Aufgelistet werden auch die Zeitfenster, in denen Rücküberstellungen möglich sind:
Bulgarien: Mo-Do, zwischen 8h und 14h
Kroatien: (täglich höchstens 20 Personen aus ganz Europa), nur bis 14h
Schweiz: Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 15 Uhr
Polen: Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 14 Uhr
Frankreich: Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr
Spanien: Montag bis Mittwoch zwischen 9 und 21 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr
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