| Aktuell, International Schutzberechtigte BVerwG: Keine Gefahr von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung für nichtvulnerable Flüchtlinge bei Rückkehr nach Italien
In einem Urteil vom 21. November 2024 (Az: (BVerwG 1 C 24.23)) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass alleinstehende, erwerbsfähige und nichtvulnerable international Schutzberechtigte bei einer Rückkehr nach Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. In seinem Urteil bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanzen, dass Asylanträge dieser Personen in Deutschland als unzulässig abgelehnt werden können. Die Kläger, zwei anerkannte Flüchtlinge aus Somalia und Syrien, hatten gegen ihre drohende Abschiebung nach Italien geklagt. Das Gericht stellte klar, dass ihnen unter den aktuellen Umständen in Italien keine extremen Lebensbedingungen drohen, die ihre grundlegenden Bedürfnisse gefährden würden.
Das vollständige Urteil finden Sie unter diesem Link