| Dublin-Verordnung Entscheidung des OVG BB zur Frage der Flüchtigkeit
Anbei finden Sie ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2020. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt fest, dass sowohl das nicht Erscheinen zur Selbstgestellung, als auch die Nicht-Kooperation im Rahmen der Abschiebung keinen Anhaltspunkt für die Annahme der Flüchtigkeit im Sinne der Dublin III VO bieten.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.