| Dublin-Verordnung EuGH-Urteil zu Dublin-Regeln: EU-Staat muss Überstellung eines Asylbewerbers zustimmen

Pressemitteilung des Gerichtshof der Europäischen Union vom 31. Mai 2018:

Begibt sich eine Person in einen Mitgliedstaat, nachdem sie in einem anderen Mitgliedstaat internationalen Schutz beantragt hat, darf der erste Mitgliedstaat sie nicht in den zweiten Mitgliedstaat überstellen, bevor der zweite Mitgliedstaat dem Wiederaufnahmegesuch stattgegeben hat

Nachdem Herr Adil Hassan, ein irakischer Staatsangehöriger, in Deutschland internationalen Schutz beantragt hatte, begab er sich nach Frankreich, wo er vorläufig festgenommen wurde. Daraufhin ersuchten die französischen Behörden die deutschen Behörden um Wiederaufnahme von Herrn Hassan und beschlossen am selben Tag, ihn nach Deutschland zu überstellen. Die französischen Behörden waren nämlich der Ansicht, dass nach der Dublin-III-Verordnung 1 Deutschland für die Bearbeitung des Antrags von Herrn Hassan auf internationalen Schutz zuständig sei, da er dort einen solchen Antrag gestellt habe. Herr Hassan hat die Anordnung seiner Überstellung nach Deutschland vor einem französischen Gericht angefochten. Er macht insbesondere geltend, diese Entscheidung verstoße gegen die Dublin-III-Verordnung, da sie erlassen und ihm zugestellt worden sei, bevor der ersuchte Mitgliedstaat (Deutschland) ausdrücklich oder stillschweigend auf das Gesuch der französischen Behörden um seine Wiederaufnahme geantwortet habe.

Das mit dieser Rechtssache befasste Tribunal administratif de Lille (Verwaltungsgericht Lille, Frankreich) möchte vom Gerichtshof wissen, ob in diesem Kontext die französischen Behörden eine Überstellungsentscheidung gegenüber Herrn Hassan erlassen und ihm zustellen durften, bevor Deutschland diesem Wiederaufnahmegesuch ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat.

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Einen Zeitungsartikel der FrankfurterRundschau diesbezüglich finden Sie hier.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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