| LSBTIQ, Wissenswertes EGMR-Urteil: Bulgarien muss gleichgeschlechtliche Paare anerkennen
In einem Artikel vom 07.09.2023 berichtet queer.de, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am 05.09.2023 veröffentlichten Urteil Bulgarien dafür verurteilt habe, dass das Land keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften anerkenne. Dies verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiere.
Bei dem Fall handele es sich um ein lesbisches Paar, welches 2016 in Großbritannien geheiratet hätte und zurück in Sofia ihre Beziehung durch die bulgarische Regierung nicht anerkannt worden sei. Laut dem Urteil des EGMR muss Bulgarien zwar nicht die beiden Frauen als Eheleute registrieren, aber ihre Partnerschaft in Bezug auf wichtige Punkte wie Eigentums- und Erbschaftsangelegenheiten anerkennen.