| Dublin-Verordnung Ein Jahr Seehofer-Deal, ein Jahr europa- und menschenrechtswidrige Maßnahmen
Pressemitteilung von PRO ASYL vom 14. August 2019:
VG-Beschluss: Nach Griechenland Abgeschobener muss umgehend zurückgeholt werden
Das VG München hat in einem Eilverfahren nun erstmals klar entschieden: Ein Afghane, der nach dem deutsch-griechischen Verwaltungsabkommen (sog. »Seehofer-Deal«) von der deutsch-österreichischen Grenze direkt nach Griechenland abgeschoben wurde, ist umgehend zurückzuholen. »Die Entscheidung zeigt, dass geltendes Recht nicht durch abstruse Wunschvorstellungen umgangen werden kann. Europarecht gilt auch an deutschen Grenzen. Die für Asylverfahren nicht zuständige Bundespolizei kann das nicht einfach ignorieren«, erklärt Bellinda Bartolucci, Leiterin der Abteilung Rechtspolitik. »Wenn für die rechtswidrige Rückführung nach Griechenland innerhalb weniger Stunden ein Flugticket gebucht werden konnte, muss das jetzt erst Recht für die Rückholung gelten!« Der Beschluss liegt seit Freitag vor, der Betroffene harrt aber weiterhin in Griechenland in Abschiebungshaft aus.
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