| Aktuell, Ukraine, Langfristiger Aufenthalt Sozialrechtliche Regelungen bei Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bzw. vorübergehendem Schutz ab 1. Juni 2022
Am 1. Juni 2022 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Ansprüche auf unterschiedliche Sozialleistungen für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz neu regeln.
Der zentrale Inhalt dieser Gesetzesänderungen ist der „Rechtskreiswechsel" für Personen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz vom AsylbLG ins SGB II / SGB XII. Daneben gibt es für diese Gruppe aber auch Änderungen für andere Leistungssysteme, wie das BAföG, das Kindergeld, Elterngeld, die gesetzliche Krankenversicherung usw.
Hier gibt es eine aktualisierte Arbeitshilfe in Form einer tabellarischen Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe, in der für die unterschiedlichen Gruppen die ab 1. Juni 2022 geltenden Zugänge zu den jeweiligen Leistungssystemen und anderen Rechtsfolgen dargestellt werden soll. (Stand: 23.05.2022)