| Aktuell, Ukraine, Langfristiger Aufenthalt, Kurzfristiger Aufenthalt Übersicht zu aufenthaltsrechtlichen Konstellationen bei Einreisen ukrainischer Staatsangehöriger
In einem Brief an die Innenministerien der Länder vom 01.03.2022 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat in einer Übersicht die geltende Rechtslage zu verschiedenen in Betracht kommenden Personengruppen, die rechtliche Regelungswirkung einer zeitnah geplanten BMI-Verordnung sowie die Rechtslage für eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG dargestellt.
Zu den Personengruppen gehören:
- Im Bundesgebiet aufhältige UKR mit biometrischem Pass
- Aufhältige UKR Staatsangehörige ohne biometrischem Pass
- Einreisende UKR Staatsangehörige mit biometrischem Pass
- Einreisende UKR Staatsangehörige ohne biometrischen Pass
- UKR-Staatsangehörige ohne Reisepass
- Einreisende anderweitige Drittstaatsangehörige
Die Übersicht ist hier abrufbar.