| Aufenthaltsgestattung und Duldung Erlass zur Anpassung der Vorgriffsregelung zur Neuregelung der Aufenthaltsgewährung in Niedersachsen
Nach dem Beschluss des Bundestages zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts passt das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die bislang geltende Vorgriffsregelung an.
Hier finden Sie den Erlass zur Erteilung einer Ermessensduldung im Vorfeld zur Neuregelung der Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) und bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden (§ 25a AufenthG) sowie der Aufenthaltsgewährung im Rahmen eines „Chancen-Aufenthaltsrechts“.