| Asylverfahren, EU-Flüchtlingspolitik Belgien: Asylbewerber in prekärer Lage: Systemische Schwachstellen im Aufnahmesystem
Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. April 2024 behandelt die aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsanordnung, welches ein Schlaglicht auf die prekäre Lage von Asylbewerbern in Belgien wirft.
Die Abschiebung des Antragstellers wurde vorläufig gestoppt, da das Gericht feststellte, dass das belgische Aufnahmesystem systemische Schwachstellen aufweist. Insbesondere alleinstehende Männer sind von einer systematischen Verweigerung des Zugangs zum Aufnahmesystem betroffen, was zu längeren Phasen der Obdachlosigkeit und einem Mangel an sanitären Einrichtungen führt. Die Überlastung des Aufnahmesystems, insbesondere durch den Zustrom von Asylsuchenden aus der Ukraine, hat zu einer akuten Krise geführt. Die belgische Regierung hat den Zugang für bestimmte Gruppen eingeschränkt, was dazu führt, dass viele Asylbewerber, darunter auch Dublin-Rückkehrer, auf der Straße leben müssen. Medizinische Organisationen berichten von einer Verschlechterung der Gesundheitssituation, darunter Ausbrüche von Infektionskrankheiten wie Tuberkulose und Krätze. Trotz rechtlicher Möglichkeiten ist der Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz eingeschränkt, da besetzte Häuser und informelle Behelfsunterkünfte regelmäßig geräumt werden.
Diese Entwicklungen werfen Fragen zur Einhaltung der Menschenrechte und des europäischen Asylrechts auf und verdeutlichen die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des belgischen Aufnahmesystems, um die Grundbedürfnisse und die Würde von Asylbewerbern zu gewährleisten.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier