| Aktuell, International Schutzberechtigte Bundesverwaltungsgericht: Keine unmenschliche Behandlung für alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern bei Rückkehr nach Italien
Am 19. Dezember 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 1 C 3.24), dass einer alleinerziehenden Mutter mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren bei einer Rückkehr nach Italien keine Gefahr von unmenschlichen oder erniedrigenden Lebensbedingungen droht. Die Asylanträge der Klägerinnen, die als international schutzberechtigt in Italien anerkannt wurden, wurden in Deutschland als unzulässig abgelehnt. Das Gericht bestätigte die Beurteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die Lebensbedingungen in Italien den Rückkehrern keine extreme Notlage bereiten werden, da sie Anspruch auf Unterstützung und Unterkunft in speziellen Einrichtungen haben.
Die zugehörige Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier.