| Dublin-Verordnung BVerwG zu in Deutschland geborenen Kindern von Anerkannten eines anderen EU-Landes
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat der Klage einer asylsuchenden Somalierin nun Recht gegeben. Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unzulässig und die Androhung ihrer Abschiebung nach Italien durch die Bundesrepublik Deutschland. Das Berufungsgericht hat in dem Urteil vom 4. August 2020 das Nichtbestehen von Abschiebungsverboten in Bezug auf Italien als rechtswidrig bestätigt.
In der Urteilsbegründung heißt es in Absatz 24:
„Da sich die Unzulässigkeitsentscheidung […] als rechtswidrig erweist, hat das Berufungsgericht zu Recht auch die Aufhebung der -damit ebenfalls rechtswidrigen– Folgeentscheidungen über das Nichtbestehen von Abschiebungsverboten in Bezug auf Italien, die Abschiebungsandrohung und ein auf 30 Monate befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot bestätigt.“
Das vollständige Gerichturteil des BVerwG finden Sie hier.