| International Schutzberechtigte EuGH-Urteil: Verlustfeststellung in Verbindung mit erneutem Freizügigkeitsrecht

Anbei finden Sie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22.06.2021 (C‑719/19), in welchem die Frage geklärt wurde, ob nach einer erfolgten Verlustfeststellung und Ausreiseverfügung (weil die Freizügigkeitsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren) unmittelbar ein neues Freizügigkeitsrecht (zunächst voraussetzungslos für drei Monate) entsteht, wenn die Person kurzfristig ausgereist ist und nach wenigen Tagen oder Stunden erneut in den Mitgliedsstaat einreist:

  • Nach einer Verlustfeststellung wegen Nicht-Erfüllens der Freizügigkeitsvoraussetzungen darf keine Einreisesperre verhängt werden. Es darf auch keine „Mindestabwesenheitszeit" für das Aufleben eines neuen Freizügigkeitsrechts verlangt werden.
  • Allerdings reicht eine rein physische Abwesenheit aus dem Mitgliedsstaat von wenigen Stunden oder Tagen nicht aus, um danach ein neues Freizügigkeitsrecht zu begründen. In diesem Fall handelt es sich vielmehr nur um eine Unterbrechung des bisherigen Aufenthalts, so dass die Verlustfeststellung auch danach wirksam bleibt.
  • Stattdessen muss der Aufenthalt in dem Mitgliedsstaat zunächst „wirksam" und „tatsächlich" beendet worden sein, damit nach einer Wiedereinreise ein neues voraussetzungsloses Freizügigkeitsrecht für drei Monate entstehen kann. Ob es sich zuvor um eine „wirksame" Beendigung des Aufenthalts gehandelt hatte, muss stets einzelfallbezogen geprüft werden. Dazu hat der EuGH beispielhaft folgende Gesichtspunkte genannt: Kündigung eines Mietvertrags und des Strom- / Wasservertrags, Abmeldung beim Bürger*innenamt usw. Auch die Dauer der Abwesenheit ist ein Gesichtspunkt für die Prüfung, ob eine „tatsächliche" und „wirksame" Beendigung des Aufenthalts stattgefunden hat, wobei es keine starre zeitliche Mindestzeit geben kann.
  • Trotz einer noch gültigen Verlustfeststellung (weil noch keine „wirksame" und „tatsächliche" Beendigung des Aufenthalts erfolgt ist) besteht für die Unionsbürger*in jederzeit das Recht auf (kurzfristige) Einreise in den Mitgliedsstaat, um sich dort „punktuell" aufzuhalten (z. B. zum Einkaufen oder zu Besuchszwecken).
  • „Allerdings ist klarzustellen, dass eine materielle Änderung der Umstände, die den Unionsbürger die in Art. 7 der Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen ließe, der gegen ihn ergangenen Ausweisungsverfügung jede Wirkung nähme und zwingend dazu führen würde, ungeachtet ihrer Nichtvollstreckung seinen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats als rechtmäßig anzusehen." Wenn sich nach einer Verlustfeststellung die Situation ändert und die Person z. B. eine Arbeit findet, entsteht sofort ein neues Freizügigkeitsrecht und auch ohne Ausreise. Die Verlustfeststellung wird in diesem Fall sofort und automatisch unwirksam und der Aufenthalt ist wieder rechtmäßig. Eine Ausreise ist dafür nicht erforderlich.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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