| Dublin-Verordnung Verwaltungsgericht Hannover: aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Abschiebung nach Polen
In einem laufenden Verfahren hat das Verwaltungsgericht Hannover der Klage gegen Abschiebung nach Polen vor dem Hintergrund der Dublin-Verordnung eine aufschiebende Wirkung zugesprochen.
Begründung: "Ein Schreiben des polnischen Ombudsmanns für die Einhaltung der Menschenrechtsstandards vom 25.01.2022 lässt befürchten, dass sich die Unterbringungssituation in den Gewahrsamseinrichtungen für Asylbewerber in Polen als unmenschlich und erniedrigend im Sinne von Art. 3 EMRK und Art. 4 der EU-Grundrechte-Charta darstellt."
Das vollständige Dokument ist hier einsehbar.