| Aktuell, Dublin-Verordnung Verwaltungsgericht Köln stoppt Abschiebung von Asylsuchender nach Kroatien
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 18.10.2024 im Eilverfahren entschieden, die Abschiebung einer Asylbewerberin nach Kroatien vorerst auszusetzen. Grund für die Entscheidung war die unklare Rechtslage zur Rücküberstellung in das kroatische Asylsystem und die damit verbundene Gefahr systemischer Mängel. Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass sie in Kroatien möglicherweise einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sei. Das Gericht folgte dieser Auffassung und ordnete an, dass die Klage bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufschiebende Wirkung hat.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.