| Aktuell, Gemeinsames europäisches Asylsystem Zivilgesellschaftliche Prioritäten für die gesetzliche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland
16. Juli Berlin: zahlreiche Organisationen, die sich für geflüchtete Menschen engagieren, haben ihre Forderungen zur gesetzlichen Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland vorgestellt. Diese Reform, die im Juni 2024 verabschiedet wurde und ab Sommer 2026 gilt, wird von zivilgesellschaftlichen Gruppen als erhebliche Verschärfung des europäischen Asylrechts kritisiert.
Die Unterzeichner betonen, dass die Umsetzung der GEAS-Reform menschenrechtskonform und im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta (GRCh) erfolgen muss. Sie fordern die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung der neuen Regelungen besonderes Augenmerk auf den Schutz der Menschenrechte zu legen.
Für die praktische Umsetzung in Deutschland stellen die Organisationen folgende Prioritäten vor:
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Starkes Menschenrechts-Monitoring: Es muss ein unabhängiger Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte im Asylprozess etabliert werden.
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Schutz vulnerabler Gruppen: Besondere Schutzbedarfe von Minderjährigen, Menschen mit Behinderungen, LSBTI+, Überlebenden von Gewalt und Betroffenen von Menschenhandel müssen berücksichtigt und adressiert werden.
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Faire und sorgfältige Asylverfahren: Asylverfahren müssen transparent und gerecht sein, wobei die Rechte der Asylsuchenden gewahrt werden.
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Unabhängige und durchgängige Asylverfahrensberatung: Der Zugang zu rechtlicher Beratung muss von Beginn an gewährleistet sein, um faire Verfahren zu unterstützen.
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Rechtsschutz stärken: Effektiver Rechtsschutz erfordert angemessene Fristen und eine ausreichende personelle Ausstattung der Gerichte.
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Keine Inhaftierung schutzsuchender Menschen: Schutzsuchende dürfen nicht aufgrund ihres Asylantrags inhaftiert werden. Alternativen zur Haft müssen klar definiert werden.
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Kinder schützen und unterstützen: Der Schutz von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten und die Berücksichtigung des Kindeswohls sind essenziell.
Diese Empfehlungen sind das Ergebnis intensiver Bemühungen, frühzeitig auf die gesetzlichen Änderungen Einfluss zu nehmen. Die Organisationen betonen, dass eine angemessene Verbändebeteiligung und eine ausreichende Finanzierung für die Umsetzung der Reform notwendig sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass die neuen Regelungen im Einklang mit den Menschenrechten und internationalen Verträgen stehen.
Alle Einzelheiten des gemeinsamen Statements finden Sie hier.