| Aktuell, Flüchtlingsabwehr an den EU-Außengrenzen EGMR-Urteil: Verstoß gegen Menschenrechte an polnisch-ukrainischer Grenze
Das Europäische Gericht für Menschenrechte hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Polen gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen hat, indem es Personen an der polnisch-ukrainischen Grenze die Einreise verweigerte und sie nach Ukraine zurückschickte.
Das Gerichtsurteil bezieht sich auf den Fall einer Gruppe von Antragstellern, die behaupteten, Opfer einer breiteren Politik zu sein, die darauf abzielt, Anträge auf internationalen Schutz nicht anzuerkennen. Die Antragsteller argumentierten, dass sie an verschiedenen Grenzkontrollpunkten abgewiesen wurden, obwohl sie Anträge auf internationalen Schutz gestellt hatten. Sie behaupteten, dass die Grenzbeamten ihre Anträge ignorierten, was gegen Artikel 4 des Zusatzprotokolls Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.
Die polnische Regierung verteidigte sich, indem sie betonte, dass jede Entscheidung, die Antragsteller abzuweisen, auf einer individuellen Bewertung basierte. Sie behauptete, dass die Entscheidungen nicht Teil einer kollektiven Ausweisung waren, sondern auf den individuellen Umständen jedes Antragstellers beruhten. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Entscheidungen zur Verweigerung der Einreise nicht angemessen waren und Teil einer breiteren Politik darstellten, die darauf abzielte, Anträge auf internationalen Schutz nicht anzuerkennen und die Personen nach Ukraine zurückzuschicken. Diese Praxis verletzte sowohl nationales als auch internationales Recht, insbesondere Artikel 4 des Zusatzprotokolls Nr. 4 zur Konvention.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Antragsteller nicht über wirksame Rechtsmittel verfügten. Obwohl sie gegen die Entscheidungen Berufung einlegen konnten, hatten diese Berufungen keine aufschiebende Wirkung. Dies verstieß gegen Artikel 13 der Konvention, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vorsieht.
Das Gericht ordnete an, dass Polen jedem Antragsteller eine Entschädigung in Höhe von 13.000 Euro für immaterielle Schäden zahlen muss. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte an den Grenzen und die Notwendigkeit, wirksame Rechtsbehelfe für diejenigen bereitzustellen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind.
Das vollständige Urteil finden Sie hier