| Aktuell, Gemeinsames europäisches Asylsystem, Flüchtlingsabwehr an den EU-Außengrenzen Oberstes Gericht Italiens: Übergabe von aus Seenot geretteten Menschen an Libyen als Straftat eingestuft
Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18.02.2024 hat das Oberste Gericht Italiens entschieden, dass die Überstellung von geretteten Schutzsuchenden im Mittelmeer an die libysche Küstenwache als Straftat eingestuft wird, da Libyen nicht als "sicherer Hafen" betrachtet werden könne. Die Überstellung verstoße gegen internationale Rechtsnormen, insbesondere gegen Artikel 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Grundsatzurteil sei in letzter Instanz im Fall des Kapitäns des Versorgungsschiffes Asso Ventotto ergangen, der 101 Flüchtlinge an die libysche Küstenwache übergeben habe. Der Kapitän sei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung des Obersten Gerichts sei nun rechtskräftig. Luca Casarini, Gründer der italienischen Nichtregierungsorganisation "Mediterranea Saving Humans", habe die Entscheidung begrüßt und angekündigt, dass seine Organisation und andere private Seenotretterinnen gegen Vereinbarungen zwischen italienischen Regierungen und der Regierung in Tripolis zur Rückführung von Bootsflüchtlingen klagen würden, darunter Absichtserklärungen aus dem Jahr 2017 und nachfolgende Vereinbarungen.
Den vollständigen Bericht erhalten Sie hier
Das Urteil finden Sie hier