| Gemeinsames europäisches Asylsystem EuGH-Urteil: Millionen-Strafe gegen Ungarn aufgrund gröber Verstöße gegen Asylrecht
Der Gerichtshof der Europäischen Union verurteilte Ungarn zu einer Pauschalstrafe von 200 Millionen Euro und einem täglichen Zwangsgeld von 1 Million Euro wegen Nichtumsetzung eines früheren Urteils von 2020. Das ursprüngliche Urteil stellte fest, dass Ungarn das Unionsrecht im Bereich des internationalen Schutzes und der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger verletzt hatte. Konkret ging es um die Einschränkung des Zugangs zu Asylverfahren, die rechtswidrige Inhaftierung von Asylbewerbern in Transitzonen und die Verletzung des Rechts dieser Personen, bis zur endgültigen Entscheidung in Ungarn zu bleiben.
Die Europäische Kommission erhob erneut Klage, da Ungarn, abgesehen von der Schließung der Transitzonen, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils nicht ergriffen hatte. Der Gerichtshof befand, dass Ungarn weiterhin bewusst die gemeinsame Asylpolitik der EU umgeht, was eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des Unionsrechts darstellt. Dieses Verhalten beeinträchtigt sowohl die Interessen der Asylbewerber als auch das öffentliche Interesse schwer und verstößt gegen den Grundsatz der Solidarität und gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten. Aufgrund dieser außergewöhnlich schweren Vertragsverletzung wurden die finanziellen Sanktionen gegen Ungarn verhängt.
Das vorläufige Urteil finden Sie hier.