| Aktuell, Gemeinsames europäisches Asylsystem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Griechenland wegen Verletzung der Menschenrechte von Asylsuchenden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom 18. April 2024 Griechenland wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte von Asylsuchenden verurteilt. Die Klage betraf die Lebensbedingungen und medizinische Versorgung in den Aufnahme- und Identifizierungszentren (RIC) für Asylsuchende, die 2019 auf den griechischen Inseln ankamen.
Das Gericht befand, dass die Lebensbedingungen in den RICs unzumutbar waren und gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen haben. Insbesondere wurden eklatante Missstände in den Zentren auf den Inseln Kos, Chios und Samos festgestellt. Asylsuchende waren über Monate hinweg überfüllten Unterkünften ausgesetzt, hatten keinen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung und sanitären Einrichtungen, und litten unter unzureichender Nahrungsmittelversorgung.
Das Urteil betonte auch die mangelnde Bereitstellung angemessener medizinischer Hilfe für Asylsuchende. In einem Fall wurde einem Asylbewerber mit einer chronischen Krankheit über zehn Monate lang eine angemessene Behandlung verweigert, was als eklatante Verletzung seiner Menschenrechte angesehen wurde.
Das vollständige Urteil finden Sie hier
Darüber hinaus wurde Griechenland wegen Verstoßes gegen das Recht auf Information gemäß Artikel 5 § 2 der Konvention verurteilt, da Asylsuchenden nicht in einer für sie verständlichen Sprache über die Gründe ihrer Inhaftierung informiert wurden.
Das Gericht ordnete Griechenland an, den betroffenen Antragstellern Entschädigungen für nicht-materielle Schäden zu zahlen. Die Höhe der Entschädigungen wurde individuell festgelegt und basiert auf den Umständen jedes Falles.
Die Entscheidung des EGMR verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, die Bedingungen für Asylsuchende in Griechenland zu verbessern und die Einhaltung der Menschenrechte sicherzustellen.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier