| Gemeinsames europäisches Asylsystem Reform des EU-Asyl- und Migrationssystems
Beschlossen wurden fünf EU-Rechtsakte, die sich auf die Phasen des Asyl- und Migrationsprozesses beziehen: Von der Überprüfung irregulärer Migration über die Erfassung biometrischer Daten, Verfahren für die Bearbeitung von Asylanträgen im Sinne der Rechte der Antragsteller:innen, Inhalte über Zuständigkeiten für die Bearbeitung eines Asylantrags und die Zusammenarbeit zwischen und Solidarität unter den Mitgliedstaaten bis zum Umgang mit Krisensituationen, einschließlich Fällen der Instrumentalisierung von Migranten.
Die Ziele sind eine verbesserte Wirksamkeit des europäischen Asylsystems sowie eine intensivere Solidarität unter den Mitgliedstaaten.
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