| International Schutzberechtigte BVerfG zur Abschiebung einer Familie nach Bulgarien
Mit Beschluss vom 29.08.2017 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (2 BvR 863/17) der Verfassungsbeschwerde einer Familie gegen eine Abschiebung nach Bulgarien stattgegeben, u.a. weil der Familie in Bulgarien aufgrund der systemischen Mängel im dortigen Asylsystem Obdachlosigkeit drohe. Im konkreten Fall ging es um eine syrische Frau mit vier minderjährigen Kindern, deren Asylantrag in Deutschland als unzulässig abgelehnt wurde, da sie bereits in Bulgarien internationalen Schutz zuerkannt bekommen hatte. Das BVerfG stellte fest, dass die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Minden vom 13.03.2017 (11 L 410/17) und vom 20.04.2017 (11 L 784/17.A) über die Versagung gerichtlichen Eilrechtschutzes die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt hätten. In seiner Begründung verwies das BVerfG auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 04.11.2014 (29217/12), nach der den Belangen von Familien mit Kindern besonders Rechnung getragen werden muss. Das Verwaltungsgericht hätte darlegen müssen, „worin es die Möglichkeit sieht, dass die Familie in Bulgarien eine gesicherte Unterkunft erhält, um Gesundheitsgefahren auszuschließen und den besonderen Belangen von Familien mit Kindern Rechnung zu tragen“.