| International Schutzberechtigte EGMR-Urteil: Sammelabschiebung nach Griechenland war legal
Die Beschwerdeführer, afghanischer, irakischer und syrischer Staatsangehörigkeit, verließen überquerten im März 2016 die Grenze von Griechenland und betraten mazedonisches Hoheitsgebiet, indem sie sich großen Gruppen von Flüchtlingen anschlossen. Kurz darauf wurden sie von Soldaten abgefangen, die angeblich Gewalt androhten oder anwendeten und ihnen befahlen, nach Griechenland zurückzukehren. Sie überquerten die Grenze nach Griechenland erneut zu Fuß. Die Beschwerdeführer waren Teil zweier großer Migrantengruppen, die die Grenze des beklagten Staates unerlaubt überschritten hatten. Es gab jedoch keinen Hinweis darauf, dass die Beschwerdeführer oder andere Mitglieder der Gruppe Gewalt angewendet oder sich den Beamten widersetzt hätten.
Die Migranten waren aus dem beklagten Staat abgeschoben worden, ohne dass sie einem Identifizierungsverfahren oder einer Prüfung ihrer persönlichen Situation durch die Behörden Nordmazedoniens unterzogen worden wären. Dies sollte zu dem Schluss führen, dass ihre Ausweisung kollektiver Natur war, es sei denn, die fehlende Prüfung ihrer Situation könnte auf ihr eigenes Verhalten zurückgeführt werden. Der Gerichtshof prüfte daher weiter, ob das Fehlen individueller Abschiebungsentscheidungen durch das eigene Verhalten der Beschwerdeführer gerechtfertigt werden konnte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute entschieden: Dieser Massen-Pushback verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Die acht Beschwerdeführer*innen in dem Fall "A.A. und andere gegen Nordmazedonien", unterstützt vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und PRO ASYL, prüfen nun Rechtsmittel einzulegen.
Lesen Sie hier die Zusammenfassung der Entscheidung des Gerichts und hier das vollständige Urteil - und erfahren Sie mehr über die Beschwerdeführer*innen auf der Website vom ECCHR.
Hier finden Sie eine Pressemitteilung von Pro Asyl vom 05.04.2022 anlässlich des Urteils und sowie einen News-Artikel mit weiteren Hintergrundinformationen.