| International Schutzberechtigte EGMR-Urteil: Sammelabschiebung nach Griechenland war legal

Die Beschwerdeführer, afghanischer, irakischer und syrischer Staatsangehörigkeit, verließen überquerten im März 2016 die Grenze von Griechenland und betraten mazedonisches Hoheitsgebiet, indem sie sich großen Gruppen von Flüchtlingen anschlossen. Kurz darauf wurden sie von Soldaten abgefangen, die angeblich Gewalt androhten oder anwendeten und ihnen befahlen, nach Griechenland zurückzukehren. Sie überquerten die Grenze nach Griechenland erneut zu Fuß. Die Beschwerdeführer waren Teil zweier großer Migrantengruppen, die die Grenze des beklagten Staates unerlaubt überschritten hatten. Es gab jedoch keinen Hinweis darauf, dass die Beschwerdeführer oder andere Mitglieder der Gruppe Gewalt angewendet oder sich den Beamten widersetzt hätten.

Die Migranten waren aus dem beklagten Staat abgeschoben worden, ohne dass sie einem Identifizierungsverfahren oder einer Prüfung ihrer persönlichen Situation durch die Behörden Nordmazedoniens unterzogen worden wären. Dies sollte zu dem Schluss führen, dass ihre Ausweisung kollektiver Natur war, es sei denn, die fehlende Prüfung ihrer Situation könnte auf ihr eigenes Verhalten zurückgeführt werden. Der Gerichtshof prüfte daher weiter, ob das Fehlen individueller Abschiebungsentscheidungen durch das eigene Verhalten der Beschwerdeführer gerechtfertigt werden konnte. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute entschieden: Dieser Massen-Pushback verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Die acht Beschwerdeführer*innen in dem Fall "A.A. und andere gegen Nordmazedonien", unterstützt vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und PRO ASYL, prüfen nun Rechtsmittel einzulegen.

Lesen Sie hier die Zusammenfassung der Entscheidung des Gerichts und hier das vollständige Urteil - und erfahren Sie mehr über die Beschwerdeführer*innen auf der Website vom ECCHR.

Hier finden Sie eine Pressemitteilung von Pro Asyl vom 05.04.2022 anlässlich des Urteils und sowie einen News-Artikel mit weiteren Hintergrundinformationen.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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