| International Schutzberechtigte Erfolg vor dem EGMR: Griechenland muss Schutz von Leib & Leben gewährleisten
Anbei finden Sie eine Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24. September 2020.
Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat angeordnet, zwei besonders schutzbedürftige Personen aus dem Elend von Moria 2.0 zu befreien.
Am 24.09.2020 wies, laut PRO ASYL, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die griechische Regierung an, das Leben und die körperliche Unversehrtheit von zwei vulnerablen Asylsuchenden zu schützen, die in dem neuen Zeltlager in »Kara Tepe« – Moria 2.0 – festgehalten werden. Das Lager wurde nach der Zerstörung des EU-Hotspots Moria Anfang September 2020 auf Lesbos eingerichtet.