| Aktuell, Gemeinsames europäisches Asylsystem, International Schutzberechtigte EuGH-Urteil: Wahrung des Familienbandes
In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Februar 2022 (Az.: C‑483/20) erklärt dieses, dass ein EU-Mitgliedsstaat einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig erklären kann, wenn der antragstellenden Person bereits von einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist. Allerdings sei die Wahrung des Familienverbands von besonderer Priorität, sodass unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen gewährt werden können.
Im Falle eines syrischen Flüchtlings, der einen erneuten Antrag auf internationalen Schutz in Belgien stellte, weil dessen beide Töchter subsidiären Schutz in Belgien haben, von denen eine minderjährig war, wurde sein Antrag abgelehnt, da der Syrer bereits in Österreich als Flüchtling anerkannt worden war. Jedoch folgerte das EuGH, dass Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung des Familienverbands Sorge tragen müssten, indem sie für die Familienmitglieder der Person, die internationalen Schutz genießt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Reihe von Leistungen einführen wie etwa die Gewährung eines Aufenthaltsrechts.
Das vollständige Urteil steht hier zur Verfügung.