| Aktuell, International Schutzberechtigte OVG NRW entscheidet gegen Familienflüchtlingsstatus bei Flüchtlingsanerkennung des Stammberechtigten in anderem Staat
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass Angehörige von anerkannten Flüchtlingen aus dem Ausland in Deutschland keinen Anspruch auf einen Familienflüchtlingsstatus haben. Der Fall betrifft eine syrische Familie, deren Vater in Bulgarien als Flüchtling anerkannt wurde und später nach Deutschland zog. Das Urteil stellt klar, dass der Schutzstatus nur bei einer Anerkennung in Deutschland auf die Familienmitglieder übertragen werden kann.
Die PM zu dem Urteil des OVG Münsters finden Sie hier.