| International Schutzberechtigte OVG NRW: Keine Rücküberstellungen nach Italien ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit
Das Oberverwaltungsgericht NRW urteilte in zwei Fällen vom 20. Juli 2021 (Az.: 11 A 1674/20.A und 11 A 1689/20.A), dass Asylanträge von Schutzberechtigten und Asylsuchenden aus Italien in Deutschland nicht abgelehnt werden dürften.
Bei den Fällen handelt es sich um einen in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und einen Asylsuchenden aus Mali. Beide waren nach Deutschland weitergereist. Begründung des Gerichts war, dass ihnen für den Fall ihrer Rücküberstellung nach Italien die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe. Es bestehe die Gefahr, dass die beiden Kläger in Italien in materielle Not gelangen, weil sie dort für einen längeren Zeitraum weder eine Unterkunft noch eine Arbeit finden.
Weitere Informationen zum Urteil finden Sie in dieser Pressemitteilung des OVG NRW vom 29.07.2021.