| International Schutzberechtigte OVG Rheinland-Pfalz: § 80 Abs.7 VwGO bezüglich eines Drittstaatenverfahrens nach Griechenland
Anbei finden Sie ein Beschluss des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 7 B 10450/21) bezüglich des § 80 Abs. 7 VwGO im Falle eines Drittstaaten-Verfahrens nach Griechenland.
Das beschließende Gericht hat sich noch nicht abschließend mit der Frage befasst, ob anerkannt Schutzberechtigte, zu denen der Antragsteller aufgrund der bereits erfolgten Schutzanerkennung durch Griechenland zählt, derzeit bei ihrer Rückkehr nach Griechenland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRK droht. Das OVG für das Land NRW hat dies aktuell vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls bejaht, da in Griechenland generell - so auch für arbeitsfähige, alleinstehende und gesunde Männer - die Gefahr bestehe, dass zurückkehrende Schutzberechtigte ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen könnten (vgl. OVG NRW, Urteile vom 21. Januar 2021 - 11- A 1564/20.A sowie 11 A 2982/20.A).