| International Schutzberechtigte BVerfG: Verbot unmenschlicher Behandlung auch bei anerkannten Flüchtlingen
Mit Beschluss vom 7. Oktober 2019 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass Flüchtlinge während ihres Asylverfahrens und auch nach Anerkennung keiner unmenschlichen Behandlung ausgesetzt werden dürfen.
Auch im Falle einer Dublin-Abschiebung müssen Vorwürfe unmenschlicher Behandlung im Erstaufnahmeland geprüft werden. Entgegen dem EuGH, der das Verbot einer unmenschlichen Behandlung nur auf die Dauer des Asylverfahrens bezieht, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch nach Anerkennung die Situation von Flüchtlingen diesbezüglich gesichert werden muss.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.