| International Schutzberechtigte Wegweisendes EuGH-Urteil zu subsidiärem Schutz
Anbei finden Sie ein EuGH-Urteil vom 10.06.2021 bezüglich der Voraussetzungen zur Gewährung subsidiären Schutzes. Das Gericht urteilte, dass bei der Frage nach der Zuerkennung von subsidiärem Schutz nicht allein die Zahl der zivilen Opfer im Verhältnis zur Bevölkerung ausschlaggebend sind, sondern auch weitere qualitative Kriterien zur Sicherheitslage in einem Konfliktgebiet hinzugezogen werden müssen.
''Folglich steht es im Widerspruch zu den Bestimmungen der Richtlinie 2011/95, wenn die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats zur Feststellung des Grades der Intensität eines bewaffneten Konflikts ohne Prüfung sämtlicher relevanten Umstände, die die Situation des Herkunftslands der den subsidiären Schutz beantragenden Person kennzeichnen, systematisch ein Kriterium wie die Mindestzahl ziviler Opfer (Verletzte oder Tote) anwenden, da dies dazu führen kann, dass die betreffenden Behörden unter Verstoß gegen die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Bestimmung der Personen, die tatsächlich subsidiären Schutz benötigen, die Gewährung dieses Schutzes verweigern.''
Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union