| LSBTIQ, Wissenswertes EU-Generalanwalt spricht sich für Rechte von Transpersonen aus
In einer Pressemittteilung (Nr. 81/24) vom 07.05.2024 berichtet der Gerichtshof der Europäischen Union, dass nach Ansicht des französischen EU-Generalanwalts Richard de la Tour die „Weigerung eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Änderung des Vornamens und des Geschlechts anzuerkennen, gegen die Rechte der EU-Bürgerinnen auf Freizügigkeit und Privatsphäre verstoße“. Dies habe der Generalanwalt in einem Gutachten zur Klage einer rumänischen Transperson vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bekannt gegeben.