| EU-Migration Anwendungshinweise des BMI zu den Änderungen im FreizügG
Mit den im November 2020 beschlossenen Änderungen im FreizügG wurde unter anderem § 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU neu gefasst und ein neuer § 3a des Freizügigkeitsgesetzes/EU eingeführt. Damit wurde ein Aufenthaltsrecht für ,,nahestehende Personen‘‘ von Unionsbürgerinnen und -bürger eingeführt.
Die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Umsetzung der neuen Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU vom 22. Januar 2021 finden Sie hier.
Weitere Anmerkungen stellt die Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands „Freizügigkeitsrechte in familiären Konstellationen" zur Verfügung.