| EU-Migration Arbeitshilfe: Anspruch von Unionsbürger*innen auf SGB II-Leistungen
Am 6. Oktober 2020 hat der Europäische Gerichtshof in einem äußerst praxisrelevanten Urteil entschieden, dass Menschen mit einem Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 (schulpflichtige Kinder von EU-angehörigen, ehemaligen Arbeitnehmer*innen und deren Eltern) in Deutschland nicht pauschal von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen werden dürfen. Der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2c SGB II ist europarechtswidrig. Dies gilt auch für den Ausschluss von den Leistungen des SGB XII in § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII. (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2020; Rechtssache C-181/19 „J.D. gegen Jobcenter Krefeld")
Anlässlich dieses Urteils veröffentlichte der Paritätische Gesamtverband eine Arbeitshilfe für die Beratung von Unionsbürger*innen mit Aufenthaltsrecht nach Art. 10 der EU-Verordnung 492/2011.
Die vollständige Arbeitshilfe als PDF-Datei erhalten Sie hier.