| EU-Migration Arbeitshilfe: SGB II / SGB XII-Anträge von Unionsbürger*innen - Meldepflichten an die Ausländerbehörde
Anbei erhalten Sie eine Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe, in welcher vor allem die gesetzlichen Regelungen zu den Mitteilungspflichten und -befugnissen der Sozial- an die Ausländer*innenbehörden bei Leistungsanträgen durch Unionsbürger*innen dargestellt werden, um rechtswidrige Mitteilungen identifizieren und dagegen vorgehen zu können. Es handelt sich dabei um eine Darstellung der praxisrelevantesten Aspekte (Stand: April 2021).
In den letzten Jahren ist die Verzahnung zwischen Ausländer*innenbehörden und Sozialbehörden schrittweise immer weiter vorangetrieben und der Datenschutz für nicht-deutsche Staatsangehörige aufgeweicht worden. Durch verschiedene Übermittlungsbefugnisse und -pflichten der Jobcenter oder Sozialämter an die Ausländer*innenbehörden ist ein engmaschiges Kontrollnetz gesponnen worden, um es den Ausländer*innenämtern zu erleichtern, das Aufenthaltsrecht zu entziehen, wenn nicht-deutsche Staatsangehörige Sozialhilfeleistungen beantragen oder beziehen.
Es handelt sich bei diesen Übermittlungspflichten nicht nur um ein umfassendes, auf eine Vorratsdatensammlung hinauslaufendes System, das mit datenschutzrechtlichen Belangen kollidiert. In der Praxis führt dies auch dazu, dass Betroffene aus Angst vor einer Meldung bei der Ausländerbehörde auf die Inanspruchnahme von ihnen zustehenden Leistungen (z. B. medizinische Behandlungen) verzichten. Zudem zeigt sich in der Praxis, dass selbst diese ohnehin sehr weitreichende Aufweichung des Sozialdatenschutzes von den Jobcentern und Sozialbehörden gelegentlich noch über das gesetzlich vorgesehene Maß ausgedehnt wird und nicht selten unzulässige Meldungen erfolgen.
Dies betrifft in besonderem Maße Unionsbürger*innen, die beim Jobcenter oder Sozialamt Leistungen beantragen oder beziehen. „Wenn EU-Bürger*innen Leistungen beantragen, wird das an die Ausländerbehörde gemeldet und Sie werden abgeschoben!", bekommen sie denn auch manchmal bei Jobcentern oder Sozialämtern zu hören. Eine Aussage, die meist ebenso falsch wie wirksam ist: Die Betroffenen verzichten aus Angst auf ihre Rechte.