| EU-Migration BSG-Urteil: Einjährige Beschäftigung sichert SBG II-Anspruch bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit
Urteil des BSG vom 09.03.2022 (B 7/14 AS 79/20 )
Eine Vorbeschäftigungszeit von genau einem Jahr führt bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit grundsätzlich zu einem unbefristeten Fortbestand des Arbeitnehmer*innen-Status und damit zu einem fortbestehenden SGB II-Anspruch. Der Arbeitnehmer*innenstatus und der SGB II-Anspruch enden in diesem Fall nicht nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit.
Aus dem Terminbericht:
„Der Kläger war vom 1. März 2012 bis 28. Februar 2013 als Arbeitnehmer beschäftigt. Hieraus folgt freizügigkeitsrechtlich, dass sein Aufenthaltsrecht auch über Februar 2013 hinaus und ohne die in § 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG/EU vorgesehene zeitliche Begrenzung auf 6 Monate aufrechterhalten bleibt. Denn die zeitlich unbegrenzte Fortwirkung des Arbeitnehmerstatus knüpft auch an ein genau ein Jahr bestehendes Beschäftigungsverhältnis an."